Externer Datenschutzbeauftragter & Datenschutzberatung

Datenschutz – praxisnah, rechtssicher und verständlich umgesetzt

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich Datenschutz nehmen stetig zu. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangen klare Prozesse, nachvollziehbare Dokumentation und gelebte Verantwortung im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Wir von Mandala Internet, EDV-Service GmbH unterstützen Sie praxisnah, technisch versiert und rechtssicher.

Ob als externer Datenschutzbeauftragter oder als Beratungspartner: Wir helfen Ihnen, Datenschutz in Ihrem Unternehmen effizient umzusetzen. Nicht als Bürokratie, sondern als Bestandteil einer modernen, vertrauenswürdigen Unternehmensführung.

Unser Ziel: Datenschutz so gestalten, dass er Ihr Unternehmen stärkt, nicht bremst.

Unsere Leistungen im Überblick:

Externer Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO

Wir übernehmen die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Damit erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern profitieren auch von unserer fachübergreifenden Expertise aus IT, Datenschutz und Informationssicherheit.

Unsere Leistungen:

  • Beratung der Geschäftsleitung und Mitarbeitenden in allen Datenschutzfragen
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und des BDSG
  • Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
  • Unterstützung bei Betroffenenanfragen (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
  • Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
  • Unterstützung bei Datenschutzvorfällen und -pannen
  • Durchführung von Datenschutzaudits und Mitarbeiterschulungen
  • Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde

Durch unsere Erfahrung im Zusammenspiel von Datenschutz, IT-Infrastruktur und Informationssicherheit gewährleisten wir eine praxisgerechte und effiziente Umsetzung.

Datenschutzberatung – individuell & flexibel

Nicht jedes Unternehmen benötigt eine formale Benennung als Datenschutzbeauftragter.

Unsere Datenschutzberatung richtet sich an Unternehmen, die ihre Datenschutzorganisation gezielt aufbauen oder optimieren möchten:

  • Datenschutz-Check: Analyse des aktuellen Stands
  • Maßnahmenplan zur Umsetzung der DSGVO
  • Erstellung oder Aktualisierung von Richtlinien, Verzeichnissen und Datenschutzerklärungen
  • Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • Begleitung bei Audits (z. B. ISO 27001, TISAX, NIS2)
  • Technisch fundierte Umsetzungsempfehlungen – von der Verschlüsselung bis zur Zugriffskontrolle

Tipp: Nutzen Sie unsere praxisnahe Beratung, um Datenschutz mit Ihrer IT-Strategie zu verbinden.

Ihre Vorteile mit Mandala Internet, EDV-Service GmbH

  • Ganzheitlicher Ansatz – Datenschutz, IT-Sicherheit und Technik aus einer Hand
  • Praxisnahe Umsetzung statt theoretischer Vorgaben
  • Erfahrung aus zahlreichen Kundenprojekten
  • Schnelle Reaktionszeiten bei Datenschutzvorfällen
  • Nahtlose Integration in bestehende IT- und Sicherheitsstrukturen

Unser Anspruch: Wir machen Datenschutz verständlich, wirksam und effizient.

Wann ist ein externer Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Nach Art. 37 DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Benennung ist insbesondere dann erforderlich, wenn:

  • mehr als 20 Personen im Unternehmen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG),
  • besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen, politische Meinungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit),
  • oder eine umfangreiche und systematische Überwachung von Personen erfolgt (z. B. Tracking, Videoüberwachung, Profiling).

In diesen Fällen schreibt die DSGVO bzw. das BDSG die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor – intern oder extern.

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet hier den Vorteil einer unabhängigen, fachkundigen und haftungsreduzierenden Lösung.

Hinweis:
Wenn Sie besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeiten, sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

So starten wir gemeinsam

  • Kostenfreies Erstgespräch – wir klären Ihren individuellen Bedarf
  • Datenschutz-Check – Bestandsaufnahme und Risikoanalyse
  • Umsetzung & Beratung – passgenaue Maßnahmen für Ihr Unternehmen
  • Schulung & Begleitung – für nachhaltige Datenschutz-Compliance