Hinweisgeberschutz einfach umgesetzt – mit der internen Meldestelle von Mandala
Seit dem 2. Juli 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle gemäß § 14 Abs. 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten.
Wir von Mandala unterstützen Sie dabei rechtssicher und effizient. Mit unserem Online-Portal bieten wir Ihnen eine vollständige Lösung, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, inklusive Schulung Ihrer Mitarbeitenden, Bearbeitung eingehender Meldungen und der Benennung eines unabhängigen Case-Managers gemäß § 15 Abs. 1 HinSchG.
Hinweis:
Unsere Datenschutzkunden erhalten das Meldeportal zu einem um 75 % reduzierten Preis!
Unsere Leistungen für Ihre interne Meldestelle
Warum Sie mit Mandala auf der sicheren Seite sind
In 4 Schritten zu Ihrer internen Meldestelle
Was sagen § 14 und § 15 HinSchG?
14 Abs. 1 HinSchG verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Diese muss Vertraulichkeit, Datenschutz und Rückmeldung innerhalb definierter Fristen gewährleisten.
15 Abs. 1 HinSchG verlangt die Benennung einer unabhängigen und fachkundigen Person oder Abteilung (Case-Manager), die mit der Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen betraut ist.
Mandala übernimmt diese Funktion extern und unabhängig für maximale Rechtssicherheit und Entlastung Ihres Unternehmens.
Jetzt rechtssicher starten
Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz – einfach, digital und rechtssicher.
Wir begleiten Sie von der Einrichtung der Meldestelle über die Schulung Ihrer Mitarbeitenden bis zur Benennung des Case-Managers.