NIS2 –
Wir begleiten Sie sicher durch die neuen Anforderungen

Die NIS2-Richtlinie ist seit Januar 2023 in Kraft und verändert die Spielregeln in der Cyber- und Informationssicherheit grundlegend. Sie verpflichtet deutlich mehr Unternehmen und Sektoren zu strengeren Maßnahmen, führt verbindliche Meldepflichten ein und sieht harte Sanktionen bei Verstößen vor.

Das Bundeskabinett hat dazu einen neuen Entwurf des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) beschlossen, der im Herbst 2025 in Kraft treten soll und dann die Anforderungen an rund 29.000 Unternehmen in Deutschland stellen wird.

Für Sie als Geschäftsführung oder IT-Verantwortliche bedeutet das: Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig umsetzt, Risiken aktiv managt und die notwendige Cyber-Resilienz aufbaut. Andernfalls drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden und Vertrauensverluste bei Kunden und Partnern.

Was NIS2 für Ihr Unternehmen bedeutet

Wie wir Sie unterstützen

Wir von der Mandala Internet, EDV-Service GmbH begleiten Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Vorgaben. Unser Ansatz verbindet fundiertes Wissen über gesetzliche Anforderungen mit langjähriger praktischer Erfahrung in der Cybersicherheitsberatung.

Unsere Leistungen für Sie:

Ihr Mehrwert mit Mandala

Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie Sie die neuen Anforderungen effizient umsetzen, Risiken minimieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens sichern.

Rechtlicher Hinweis

Wir von Mandala beraten Sie umfassend zu den technischen und organisatorischen Anforderungen der NIS2-Richtlinie und KRITIS. Da wir jedoch keine rechtliche Auskunft erteilen dürfen, arbeiten wir eng mit einem Mitglied unserer Taskforce Cyber, der Anwaltskanzlei Appelhagen Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, zusammen. So stellen wir sicher, dass Sie auch in allen juristischen Fragen rechtssicher beraten sind.